Sportschützenbestätigung gem. §11b WaffG
Die Förderung des Schießsports ist uns ein großes Anliegen. Daher stellen wir unseren Mitgliedern gerne und unbürokratisch eine Sportschützenbestätigung gem. §11b WaffG aus, sofern Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen für die Ausstellung einer "§11b-Bestätigung":
- EUROSHOOTERS-Mitglied seit mindestens 12 Monaten und
- innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 12 mal (bevorzugt: alle zwei Wochen) und regelmäßig (mind. 1x pro Monat, also z.B. nicht 12x in 3 Monaten) Schießen gewesen und
- Teilnahme an mindestens drei Bewerben
Bestätigungen andere Schießstätten können nicht angerechnet werden.
"Gefälligkeitsbestätigungen" sind nicht möglich, sondern sogar strafbar! Der Vorstand muss sich vergewissern, dass Sie die Kriterien des Waffengesetzes erfüllen und den Schießsport ernsthaft und regelmäßig ausüben.
EUROSHOOTERS ist Mitglied im Sportschützen-Landesverband Wien
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